Bücher und andere Medien können jeweils zweimal um die Leihfrist
verlängert werden.
Es gibt wenige Ausnahmen:
- Wenn jemand anderes einen Titel vorbestellt
hat, den Sie ausgeliehen haben, können Sie die Leihfrist nicht
verlängern.
Die Leihfrist von
- Spielfilm-DVDs für Kinder und Erwachsene
- und von Bestsellern
kann nicht verlängert werden.
Für Leihfrist- Verlängerungen bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten
an:
- per Internet über unseren Online-Katalog
"BIBNET"
- per Selbstbedienung in der Bibliothek am Computer
- Verlängerung in der Bibliothek an der Ausleihe
- telefonisch.
Entliehene Medien können Sie auf verschiedenen Wegen vorbestellen:
- per Internet über unseren Online-Katalog
"BIBNET" (bis zu 3 vorbestellte Titel auf Ihrem Bibliotheks-Konto
sind möglich)
- per Selbstbedienung in der Bibliothek am Computer (auch wenn mehr
als 3 Titel auf Ihrem Bibliotheks-Konto vorbestellt sind)
- In der Bibliothek an der Information bzw. in den Stadtteilbibliotheken
an der Ausleihe
Sie erhalten einen Benachrichtigung per Brief oder per E-Mail, wenn
die Medien für Sie zum Abholen bereit stehen.
Wenn Sie Ihre Benachrichtigung
in Zukunft per E-Mail erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.
Nicht vorbestellbar sind die Bestseller-Exemplare
der SPIEGEL- Bestsellerliste.
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