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Aktualisiert am 15.10.2010

Leihfrist verlängern und Medien vorbestellen

    Bücher und andere Medien können jeweils zweimal um die Leihfrist verlängert werden.
    Es gibt wenige Ausnahmen:

  • Wenn jemand anderes einen Titel vorbestellt hat, den Sie ausgeliehen haben, können Sie die Leihfrist nicht verlängern.
  • Die Leihfrist von
  • Spielfilm-DVDs für Kinder und Erwachsene
  • und von Bestsellern
    kann nicht verlängert werden.

    Für Leihfrist- Verlängerungen bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
  • per Internet über unseren Online-Katalog "BIBNET"
  • per Selbstbedienung in der Bibliothek am Computer
  • Verlängerung in der Bibliothek an der Ausleihe
  • telefonisch.
  •  

    Entliehene Medien können Sie auf verschiedenen Wegen vorbestellen:

  • per Internet über unseren Online-Katalog "BIBNET" (bis zu 3 vorbestellte Titel auf Ihrem Bibliotheks-Konto sind möglich)
  • per Selbstbedienung in der Bibliothek am Computer (auch wenn mehr als 3 Titel auf Ihrem Bibliotheks-Konto vorbestellt sind)
  • In der Bibliothek an der Information bzw. in den Stadtteilbibliotheken an der Ausleihe

    Sie erhalten einen Benachrichtigung per Brief oder per E-Mail, wenn die Medien für Sie zum Abholen bereit stehen.
    Wenn Sie Ihre Benachrichtigung in Zukunft per E-Mail erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.

    Nicht vorbestellbar sind die Bestseller-Exemplare der SPIEGEL- Bestsellerliste.

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