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Aktualisiert am 12.08.2011

Nutzer werden / Bibliotheksausweis

    Um Bücher und andere Medien auszuleihen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis:

  • Kommen Sie in eine der drei Velberter Bibliotheken
  • Legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung vor.
  • Ausleihe Stadtteilbibliothek Neviges
    Bei Kindern und Jugendlichen, die noch keinen eigenen Personalausweis haben, muß der Personalausweis eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen außerdem das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
  • Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit unserer Benutzungsordnung und Gebührensatzung einverstanden (ganz unten auf dem pdf-Dokument).
  • Bei Ausstellung des Bibliotheksausweises müssen Sie die Jahresgebühr bezahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 sind von der Jahresgebühr befreit. Zur Jahresgebühr und Ermäßigungen lesen Sie bitte hier weiter.
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    Wichtige Hinweise zu Ihrem Bibliotheksausweis

    (Ausweiskarte siehe Abbildung):
  • Ab dem Tag der Ausstellung können Sie für genau 12 Monate in allen Einrichtungen der Stadtbücherei Velbert Medien ausleihen.
  • Bitte bewahren Sie Ihren Bibliotheksausweis gut auf, auch wenn Sie nach Ablauf von 12 Monaten die Bibliothek vorläufig nicht benutzen.
  • Bibliotheksausweiskarte - auf der Rückseite finden Sie Ihre Bibliotheksausweis-Nummer
    Indem Sie die Jahresgebühr neu zahlen, können Sie Ihren Bibliotheksausweis zu einem späteren Zeitpunkt wieder gültig machen. Bis zu drei Jahren können Sie den Bibliotheksausweis ruhen lassen. Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis drei Jahre lang nicht benutzen, werden Ihre Daten gelöscht und Sie müssen sich erneut einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen.
  • Sollte die Ausweiskarte während dieser Zeit verloren gehen, benötigen Sie einen Ersatzausweis (gegen Gebühr).
  • Bitte lassen Sie Ihren Bibliotheksausweis sofort telefonisch oder per E-Mail sperren, wenn er verlorengegangen ist oder gestohlen wurde.

 

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