Um Bücher und andere Medien auszuleihen, benötigen Sie einen
Bibliotheksausweis:
- Kommen Sie in eine der drei Velberter
Bibliotheken
- Legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass
mit Meldebescheinigung vor.
Bei Kindern und Jugendlichen, die noch keinen eigenen Personalausweis
haben, muß der Personalausweis eines Erziehungsberechtigten vorgelegt
werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen außerdem
das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
- Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit unserer Benutzungsordnung
und Gebührensatzung einverstanden (ganz unten auf dem pdf-Dokument).
- Bei Ausstellung des Bibliotheksausweises müssen Sie die Jahresgebühr
bezahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 sind von der Jahresgebühr
befreit. Zur Jahresgebühr und Ermäßigungen
lesen Sie bitte hier weiter.
Wichtige Hinweise zu Ihrem Bibliotheksausweis
(Ausweiskarte siehe Abbildung):
- Ab dem Tag der Ausstellung können Sie für genau 12 Monate
in allen Einrichtungen der Stadtbücherei Velbert Medien ausleihen.
- Bitte bewahren Sie Ihren Bibliotheksausweis gut auf, auch wenn Sie
nach Ablauf von 12 Monaten die Bibliothek vorläufig nicht benutzen.
Indem Sie die Jahresgebühr neu zahlen, können Sie Ihren Bibliotheksausweis
zu einem späteren Zeitpunkt wieder gültig machen. Bis zu drei
Jahren können Sie den Bibliotheksausweis ruhen lassen. Wenn Sie Ihren
Bibliotheksausweis drei Jahre lang nicht benutzen, werden Ihre Daten gelöscht
und Sie müssen sich erneut einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen.
- Sollte die Ausweiskarte während dieser Zeit verloren gehen,
benötigen Sie einen Ersatzausweis (gegen
Gebühr).
- Bitte lassen Sie Ihren Bibliotheksausweis sofort telefonisch
oder per E-Mail sperren, wenn er verlorengegangen ist oder gestohlen
wurde.
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